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Qualitäts- und Prüfrichtlinien
für den Gebrauch des Logos
"Schrobenhausener Spargel"
- Träger des Zeichens ist der
Spargelerzeugerverband Südbayern e.V.
- Der Zeichenträger vergibt die Lizenz zur
Nutzung des Zeichens an Spargelerzeuger in den Gemeinden: Aichach, Aresing,
Berg im Gau, Brunnen, Gachenbach, Geisenfeld, Gerolsbach, Hohenwart,
Inchenhofen, Karlskron, Kühbach, Langenmosen, Pfaffenhofen/Ilm, Pörnbach,
Pöttmes, Reichertshofen, Rohrbach, Schrobenhausen und Waidhofen.
Spargelerzeuger aus direkt angrenzenden Gebieten können das Zeichen im
Einzelfall nach Prüfung des Antrages erhalten. Das Zeichen darf nur für
Spargel verwendet werden, der im festgelegten Gebiet gewachsen ist.
- Spargel, der nach den Grundsätzen der
kontrollierten integrierten Produktion erzeugt wird, soll besonders
gekennzeichnet sein.
- Der Spargel muss beim Weiterverkauf den
Qualitätsnormen der EU und des Handelsklassengesetzes entsprechen
(VO(EWG)Nr.454/92).
- Der Spargel muss beim Erzeuger - Verbraucher -
Direktverkehr den vorgeschriebenen Handelsklassen entsprechen, der Spargel
ist entsprechend zu kennzeichnen. Spargel, der nicht den Handelsklassen
entspricht, muss folgende Kriterien aufweisen: - gesund, insbesondere frei
von Fäulnis - frei von Schäden,die durch unsachgemäßes Wässern
hervorgerufen werden - frei von anderen Schäden - sauber sowie von frischem
Aussehen und Geruch - keine Überschreitung der Höchstlänge von 22 cm
- Um die Qualität des Ernteproduktes zu
erhalten, ist grundsätzlich eine sachgerechte Nacherntebehandlung
erforderlich, d.h. Schockkühlung nach der Ernte mit anschließender
kühler, feuchter Lagerung - aber nicht im Wasser. Der Betrieb muss über
eine geeignete Kühlmöglichkeit verfügen. Kühlraum, Aufbereitungsraum und
Verkaufsraum müssen sauber und ordentlich sein.
- Der Zeichennutzer hat in eigener Verantwortung
die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um dafür einstehen zu können,
dass der gekennzeichnete Spargel nach Herkunft und Qualität den
Bestimmungen entspricht.
- Der Anbieter oder Verkäufer, der das Logo
"Schrobenhausener Spargel" benutzt, ist dem Zeichenträger bzw.
dessen Beauftragten nachweispflichtig und haftet für die Einhaltung der
o.g. Bedingungen. Verstößt der Zeichennutzer gegen die Richtlinien, kann
der Zeichenträger das Nutzungsrecht befristet oder dauernd entziehen.
- Die Richtlinien werden von einem Prüfer des
Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung überprüft.
- Nachkontrollen, die der Erzeuger zu vertreten
hat, sind gebührenpflichtig.
- Der Prüfer kann nur bei Betrieben tätig
werden, die Mitglied im Erzeugerring und im Erzeugerverband sind.
- Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung
sind zu nutzen.
München, Januar 2000
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