Die Qualitätsnormen der Europäischen Gemeinschaft für das Produkt Spargel, zuletzt geändert mit der Verordnung vom 26. Februar 1992, gelten für alle Handelsstufen, soweit die Erzeugnisse in frischem Zustand an den Verbraucher abgegeben werden sollen sowie bei der Aus- und Einfuhr. Ausgenommen von der Einhaltung der Qualitätsnormen sind die Erzeugnisse, die im Ab-Hof-Verkauf im Erzeugerbetrieb an den Endverbraucher für dessen persönlichen Bedarf abgegeben werden sowie Erzeugnisse, die an Sortier- und Packbetriebe geliefert werden.

Farbgruppen:

1. weißer Spargel:

2. violetter Spargel:
Der Kopf muß eine rosa bis violettpurpurne und ein Teil der Spargelstange muß eine weiße Färbung aufweisen

3. violett - grüner Spargel:
Stange mit teilweiser violetter und grüner Färbung

4. Grünspargel:
Der Spargelkopf und der größte Teil der Spargelstange müssen eine grüne Färbung aufweisen

Nicht zur Norm zählen:

- weißer und violetter Spargel unter 8 mm Durchmesser

- violett-grüner und Grünspargel unter 6 mm

Mögliche Vermarktung:

"dünner Spargel" oder "Suppenspargel" ohne Klassenangabe


Mindesteigenschaften:

  • ganz
  • gesund: ausgeschlossen ist Spargel mit Fäulnisbefall oder anderen Mängeln die ihn zum Verzehr ungeeignet machen
  • frei von Schäden, die durch unsachgemäßes Waschen hervorgerufen wurden (die Spargelstangen dürfen gewaschen, aber nicht gewässert werden)
  • sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen
  • von frischem Aussehen und Geruch
  • praktisch frei von Schädlingen
  • frei von Schäden durch Nagetiere und Insekten
  • praktisch frei von Quetschungen und Druckstellen
  • frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit, nach dem Waschen/Kühlen mit kaltem Wasser muß der Spargel ausreichend trocken sein
  • frei von fremdem Geruch und Geschmack
  • die Schnittfläche muß möglichst glatt sein
  • die Stangen dürfen nicht hohl, gespalten, abgeschält, gebrochen sein

Der Zustand des Spargels muß so sein, daß er:

  • Transport und Hantierung aushält
  • in zufriedenstellendem Zustand am Bestimmungsort ankommt

Klasseneinteilung

Klasse Extra:

  • höchste Qualität, gut geformt, praktisch gerade
    zulässige Krümmung: 5 mm auf 22 cm Länge
  • die Spargelköpfe müssen sehr festgeschlossen ein
  • nur wenige, sehr leichte Spuren von Rost auf der Stange, sofern sie sich beim normalen Schälen durch den Verbraucher entfernen lassen
  • weißer Spargel: Kopf und Stange weiß, leichte rosa Färbung der Stange
  • Grünspargel: völlig grün
  • nicht zulässig: Verholzung
  • Schnittfläche muß möglichst rechtwinklig sein

Klasse I:

  • gut Qualität, gut geformt, leicht gebogen
    zulässige Krümmung: 10 mm auf 22 cm Länge
  • Spargelköpfe müssen fest geschlossen sein

zulässig:

  • leichte Spuren von Rost, sofern sie sich beim normalen Schälen durch den Verbraucher entfernen lassen
  • bei weißen Spargel: leichte rosa Färbung an Kopf und Stange
  • Grünspargel: mind. 80 % der Länge grün
  • beginnende Verholzung am unteren Ende bei Farbgruppe 2, 3, 4, sofern sie sich beim normalen Schälen durch den Verbraucher entfernen läßt.

Klasse II

  • muß den Mindesteigenschaften entsprechen

zulässig:

  • weniger gut geformt
  • stärker gebogen -
    zulässsige Krümmung: weiß und violett - 20 mm auf 22 cm Länge
    viol.-grün, Grünspargel - 30 mm auf 27 cm Länge
  • Spuren von Rost, sofern sie sich beim Schälen durch den Verbraucher entfernen lassen
  • Köpfe leicht gefärbt:
    - bei weißem Spargel - leichte Violettfärbung
    - violetter Spargel - leichte grünliche Färbung
  • Grünspargel muß mind. 60 % der Länge grün sein
  • Spargelstangen dürfen leicht holzig sein

 

Größensortierung

Größensortierung nach der Länge:

  • langer Spargel - über 17 cm
  • kurzer Spargel - 12 - 17 cm
  • Spargelköpfe - < 12 cm
  • geschichtet, ungebündelt Kl. II - 12 - 22 cm

Größensortierung nach dem Durchmesser:

Klasse Farbgruppe Mindest ø

Größensortierung

Extra weiß, violett

violett-grün

und Grünspargel

12 mm

10 mm

12 - 16 mm

10 - 16 mm

16 mm und mehr mit einer Abweichung von höchstens 8 mm in einem Packstück/Bündel
Klasse I weiß, violett

violett-grün

und Grünspargel

10 mm

6 mm

10 - 16 mm

6 - 12 mm

16 mm und mehr mit einer Abweichung von 10 mm/Packst.

12 mm und mehr, Abweichung von 8mm/Packstück/Bund

Klasse II weiß-violett

violett-grün

und Grünspargel

8 mm

6 mm

keine Vorschriften für die Gleichmäßigkeit


Toleranzen:

Gütetoleranzen:

Klasse Extra 5 % nach Anzahl oder Gewicht Klasse I entsprechend oder
leichte, nichtvernarbte Risse nach dem Stechen

Klasse I 10 % nach Anzahl oder Gewicht Kl. II entsprechend oder
leichte, nichtvernarbte Risse nach dem Stechen

Klasse II 10 % nach Anzahl und Gewicht Stangen, die nicht der Klasse
noch den Mindesteigenschaften entsprechen
 

nicht zulässig:

  • Fäulnisbefall
  • Mängel die zum Verzehr nicht geeignet sind

zulässig:

  • 10 % hohle Stangen zusätzlich
  • 15 % hohle Stangen in Bündeln (max.)
  • leichte durch das Waschen entstandene Risse

 

Größentoleranzen:

Für alle Klassen: 10 % nach Anzahl oder Gewicht

Abweichungen:

  • 1 cm max. Länge
  • 2 mm Durchmesser

 

Kennzeichnung:

Jedes Packstück muß zusammenhängend auf einer Seite folgende Angaben in lesbaren, unverwischbaren und außen sichtbaren Buchstaben aufweisen:

Packer und/oder Absender, Name und Anschrift oder amtl., anerkanntes Geschäftssymbol

"Spargel", mit der Angabe "weiß", "violett", "violett-grün" oder "Grünspargel", wenn von außen nicht sichtbar

Gegebenenfalls Angabe: "kurz", "Spargelköpfe", "weiß-violett"

Ursprungsland und - wahlfrei - Anbaugebiet, region./örtl. Bezeichnung

Klasse

Größe:

  • Mindest- und Höchstdurchmesser (Klasse Extra und I)
  • Mindestdurchmesser und "mehr" oder "+" (Klasse II)

In Bündeln: Anzahl der Bunde

 

Aufmachung:

Gleichmäßigkeit:

Im Packstück/Bündel:

  • gleicher Ursprung
  • gleiche Güte
  • gleiche Farbgruppe
  • gleiche Sortierung

zulässig in der Farbgruppe:

  • Weißer Spargel: Klasse E, I = 10 % violetter Spargel
    Klasse I = 15 % violetter Spargel
  • violetter und violett-grün: = 10 % andere Färbung

Spiegelpackungen sind nicht zulässig !

Aufmachung:

in festen Bündeln:

  • gleich schwer
  • gleich lang
  • durch Papier geschützt

eschichtet im Packstück

Verpackung:

Material muß neu sein, sauber, darf keine äußere und innere Veränderung hervorrufen

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